Indikationsschreiben für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei trans* Personen
2020 trat das neue ICD-11 in Kraft, welches erstmalig die Diagnose “Geschlechtsinkongruenz” enthält und damit den bisherigen Misnomer “Transsexualität” als Diagnose ablöst. Die neue Diagnose ist darüber hinaus nicht mehr im Kapitel der psychischen Störungen zu finden, sondern im Kapitel zur sexuellen Gesundheit. Wie sich diese neue Kategorisierung auf die derzeit in Überarbeitung befindliche S3-Leitlinie zur Behandlung von Geschlechtsinkongruenz auswirkt, ist noch unklar. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, das am 01.11.2024 in Kraft getreten ist, wurde zumindest der Zugang zu wichtigen Maßnahmen in der Transition vereinfacht. Der Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen wie Hormontherapie, Logopädie oder Operationen bleibt jedoch weiterhin erschwert. Im Rahmen meiner psychotherapeutischen Tätigkeit möchte ich meinen Beitrag leisten, um diese Lücke zu füllen. Meine Arbeit ist geprägt von vielen Jahren im queeren Aktivitsmus, privaten Kontakten zu trans* und non-binären Personen und eine mehrjährige Tätigkeit in einer Schwerpunktspraxis für die Behandlung von trans* Personen.
Als cis Person werde ich nie vollständig die Lebensrealität einer trans* Person nachvollziehen können. Ich bemühe mich in meiner Arbeit jedoch stets sensibilisierte Sprache sowie einen intersektionalen Blick anzuwenden.
Ablauf einer Indikationsstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei trans* Personen
Erstgespräch (50 Minuten)
In diesem Termin lernen wir uns kennen und Sie schildern mir Ihre Symptome sowie einen Überblick Ihres bisherigen Transitionsweges, falls dieser schon begonnen wurde. Es ist mir wichtig, zu betonen, dass es in der Indikationsstellung für mich zu keinem Zeitpunkt darum geht, zu prüfen, ob Sie trans* sind, oder nicht. Ich akzeptiere Ihre Lebensrealität so, wie Sie sie erleben. Es geht für mich in der Indikationsstellung um die Prüfung, ob aus psychotherapeutischer Sicht die entsprechende Maßnahme befürwortet werden kann. Gemeinsam treffen wir am Ende des Gesprächs die Entscheidung, ob und wie die Indikationsstellung weitergehen soll. Wenn Sie sich für die Indikationsstellung entscheiden, kläre ich Sie über den weiteren Ablauf auf.
Biografische Anamnese (min. 100 Minuten)
Ein Indikationsschreiben enthält eine ausführliche Beschreibung des bisherigen Lebenswegs sowie der Entwicklung der Geschlechtsinkongruenz. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass die Geschlechtsinkongruenz bereits im frühkindlichen Alter erkennbar war. Darüber hinaus werden bisherige Alltagserfahrungen sowie Entwicklung der Einstellung zur angestrebten Geschlechtsrolle und die überdauernde Beständigkeit des Wunsches der Transition dargestellt. In mindestens einer Doppelsitzung werden alle dafür notwendigen Informationen gesammelt.
Diagnostik (50-100 Minuten)
Um die Diagnose der Geschlechtsinkongruenz stellen zu können, ist es essenziell, dass differenzialdiagnostische Überlegungen in Betracht gezogen und ggf. testdiagnostisch geprüft werden. Dies erfolgt durch den Einsatz eines standardisierten, klinischen Interviews. Je nach Symptomatik kann dies umfangreich sein.
Beratung zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen und Abwägung (min. 50 Minuten)
Für die Indikationsstellung ist eine Aufklärung bezüglich der Folgen von geschlechtsangleichenden Maßnahmen notwendig und sinnvoll. In dieser Sitzung soll geprüft werden, ob alle wichtigen Folgen in der Entscheidung berücksichtigt worden sind, der Wunsch nach der Behandlung zeitstabil ist und sich auch mit möglichen negativen Konsequenzen auseinander gesetzt wurde.
weitere Exploration und Begleitung bei Alltagserfahrungen (variabel)
Falls noch nicht erfolgt, wird in den nachfolgenden Sitzungen die Begleitung bei Alltagserfahrungen angestrebt. Dies umfasst z.B. öffentliches Tragen von Kleidung der angestrebten Geschlechterrolle oder Outings im privaten oder beruflichen Bereich. Erfahrungen werden gemeinsam vorbereitet, durchgeführt und reflektiert. Falls dies bereits vor dem Beginn der Indikationsstellung geschehen ist, verkürzt sich die Dauer.
Kosten
Die Kosten für eine Indikationsstellung sind schwer vorauszusagen, da der letztendliche Stundenumfang sehr individuell ist. Die S3-Leitlinie sieht keinen Mindestumfang oder -dauer der Behandlung vor, die MDS-Richtlinie sieht mindestens 12 Sitzungen in 6 Monaten vor.
Für gesetzlich versicherte Personen kann die Behandlung in Form einer Kurzzeittherapie im Kostenerstattungsverfahren erfolgen, private Kostenträger übernehmen die Behandlung in der Regel. Auf Selbstzahlenden-Basis liegen die Behandlungskosten zwischen 603€ und 1206€. Wenden Sie sich gern an mich, wenn Sie Interesse an der Indikationsstellung haben.